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Tempo-30-Zonen und Carpooling

spur-wechsel

29. Sept. 2022

Ab 1. Januar 2023 wird die Einführung von Tempo-30-Zonen erleichtert und Fahrgemeinschaften gefördert

Tempo-30-Zonen

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Behörden ab 1. Januar 2023 kein Gutachten mehr erstellen müssen, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen. Damit baut er bürokratische Hürden ab und vereinfacht die Schaffung von Tempo-30-Zonen. Zudem räumt er den Behörden mehr Ermessenspielraum ein: Sie können Tempo-30-Zonen neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität einführen.

Carpooling

Der Bundesrat will Fahrgemeinschaften fördern, um die Umweltbelastung und die Verkehrsüberlastung zu verringern. Mit dem neuen Symbol kann angezeigt werden, dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen oder es kann Fahrgemeinschaften erlaubt werden, auf dem Busstreifen zu fahren. Dabei darf jedoch der öffentliche Verkehr nicht behindert werden. Das Symbol kann auch verwendet werden, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundes Für Fragen wenden Sie sich an media@astra.admin.ch





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